Der Energy Star
Der Energy Star ist ein Zeichen, das Hersteller von energiesparenden Elektrogeräten auf freiwilliger Basis beantragen können. Im Falle von Büro- bzw. EDV-Geräten erfolgt der Antrag des Energy Stars direkt bei der Europäischen Union. Die Geräte, die mit diesem Energielabel gekennzeichnet werden sollen, müssen dabei vor allem zwei Kriterien hinsichtlich energetischer Aspekte erfüllen:
- Das Gerät muss sich nach einer gewissen Zeit ausschalten bzw. in einen Übergangsmodus zwischen „An“ und „Aus“ schalten („Sleep Mode“).
- Das Gerät darf im „Sleep“-Modus einen bestimmten Energiebedarf nicht überschreiten. Hierzu sind sehr genaue Grenzwerte des Stromverbrauchs festgelegt, die Drucker und Kopierer im Ruhe- bzw. im Betriebsmodus nicht überschreiten dürfen. Je nach Größe, Kapazität und Art des Geräts muss sich der Stromverbrauch im Betriebsmodus sowie im Ruhemodus bzw. im Stand-By-Modus innerhalb dieser fest definierten Grenzen bewegen.
Das klingt zunächst sehr verbraucher- und umweltfreundlich, doch genau hier setzten auch die größten Kritikpunkte des Energy Stars an: Erstens seien die Kriterien und Grenzwerte zu weich, denn über 75% aller Geräte im Markt liegen ohnehin schon innerhalb des vorgeschriebenen Zielbereichs. Zweitens - und sicher noch schwerwiegender: Die Hersteller nehmen selbst die Messungen zum Stromverbrauch vor und reichen diese Ergebnisse dann mit den Antrag bei der EU ein. Eine Kontrolle der gemessenen Werte gibt es nicht.
Der Energy Star ist damit sicher kein verlässliches Zeichen für einen geringen Energiebedarf. Wer jedoch einen ersten Anhaltspunkt für die Bewertung der anzuschaffender Bürogeräte braucht, kann sich über den Energy Star immerhin eine erste grobe Orientierung verschaffen. Mehr Sicherheit und Aussagekraft bietet dagegen das zweite, in Deutschland gängige Umweltzeichen, der „Blaue Engel“.